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 Betreff des Beitrags: Baum droht zu fallen
BeitragVerfasst: Mi, 18 Okt, 2006 12:00 
Hej Hej,

auf unserem Nachbargrundstück steht eine Fichte, die bedenklich schief steht und diesen Winter je nach Schnee zu fallen droht. Evtl auf unseren Schuppen, sicher jedenfalls auf ein Bächle, das durch unser Grundstück fließt (der Bach gehört zum Nachbargrundstück).

Keinem der unmittelbaren Nachbarn gehört das Grundstück, also wohl irgendeiner Holzgesellschaft. Ich will die Kommune anschreiben, ob die spontan wissen, wem der Grund gehört, damit ich die benachrichtigen kann.

Ich gehe davon aus, daß der Besitzer den Baum aus Sicherheitsgründen fällen muß, oder?

Was schreibe ich denen so in etwa?

Besten Dank für jeden Vorschlag

LG Susanne


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi, 18 Okt, 2006 13:38 
Hej Backa,

ich bin der Meinung, das Du die Eigentumsfrage nicht so schnell herausbekommen wirst. Oder wissen Deine Nachbarn Näheres?

Zunächst würde ich den Baum mit zwei Flaschenzügen und/oder Tauen - in einem Winkel gespannt - gegen Umfallen sichern.
Bei Gefahr im Verzuge würde ich den Baum stückweise von oben nach unten absägen. Das kann Dir keiner verwehren! oder?

Aber sicher formuliert Dir einer der "Schweden" im Forum einen Brief an die "untere Forstbehörde".

hejdå gm


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 20 Okt, 2006 13:32 
Hallo GM,

tja, der Baum ist ca. 15-20 m hoch. Da bräuchten wir schon einen Kran für's absägen und dirigieren müßte man den ja auch, damit er eben nicht auf den Schuppen fällt. Vielmehr Sorgen macht uns allerdings, daß er u.U. den Bach aufstaut und der dann alternativ unser Grundstück rauscht.

Ich kenn ja den Namen des Grundstücks (Gemarkung, oder wie man das nennt). Damit kommt man vielleicht weiter. Die Nachbarn wissen's leider nicht. Wir fragen jetzt einfach mal bei der Kommun an.

LG
Susanne


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 20 Okt, 2006 13:57 
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persönlich würde ich direkt bei der Versicherung anrufen und die Lage erklären,da gerade der Versicherung eine schnelle Regelung
zu Gunsten kommt werden die schon die richtigen Schritte einleiten

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

http://www.fbb-immobilien.eu
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 22 Okt, 2006 20:20 
Ich finde die Idee von Ingo gut. So ein gewaltiger Baum macht schweres Gerät erforderlich.
Bitte gib Nachricht ins Forum, wie Euer Problem mit dem Baum gelöst wurde. Viele Hausbesitzer könnte das interessieren. gm


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 Betreff des Beitrags: Re: Baum droht zu fallen
BeitragVerfasst: So, 22 Okt, 2006 21:05 
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Beiträge: 2944
Plz/Ort: Hermannsburg
Backa hat geschrieben:
Hej Hej,

auf unserem Nachbargrundstück steht eine Fichte, die bedenklich schief steht und diesen Winter je nach Schnee zu fallen droht. Evtl auf unseren Schuppen, sicher jedenfalls auf ein Bächle, das durch unser Grundstück fließt (der Bach gehört zum Nachbargrundstück).

Keinem der unmittelbaren Nachbarn gehört das Grundstück, also wohl irgendeiner Holzgesellschaft. Ich will die Kommune anschreiben, ob die spontan wissen, wem der Grund gehört, damit ich die benachrichtigen kann.

Ich gehe davon aus, daß der Besitzer den Baum aus Sicherheitsgründen fällen muß, oder?

Was schreibe ich denen so in etwa?

Besten Dank für jeden Vorschlag

LG Susanne


Achtung!!!
Keine voreiligen Handlungen :yyopa:

Zuerst die Komune (schriftlich) informieren. Die bekommen über das Liegenschaftskataster den Namen des Eigentümers heraus.
Wenn Gefahr besteht, dass Schaden entstehen könnte, dann dieses unbedingt mitteilen. Nur die Komune ist berechtigt weitergehende Schritte einzuleiten. Da hier nicht geringe Kosten entstehen können, muß die Komune entscheiden, was gemacht werden soll (Feuerwehr, Forstamt o.ä.)

"Not geht vor Gebot" gilt nur bei Personenschäden und absehbaren "großen" Sachschäden. Aber auch dann nur, wenn ihr Zeugen beistellen könnt.

Also- keine voreiligen Handlungen. Das kann sehr teuer werden und bringt Euch ggfs. noch ein Strafverfahren mit dem Nachbarn ein. :!:

Viel Glück

Emaster :-(

_________________
Waidmannsheil

Es sind noch Tage bis zum 42. Bläsertreffen- Nässjö Jakthorn + Jagdhornbläsergruppe Hermannsburg-Müden in Hermannsburg


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di, 24 Okt, 2006 5:44 
Wenn Ihr den Baum fällen dürft, was macht Ihr dann mit dem Holz?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di, 24 Okt, 2006 14:54 
Oh je, ist schon Schnee angekündigt für dieses Wochenende...

@emaster: Das werd' ich mal tun. Wir haben den ja schon mit Absperrband markiert und außerdem Photos gemacht. Die maile ich jetzt mal dahin.

@gamla svensk: verheizen, wenn wir's behalten dürften, aber es gehört uns ja nicht. :triller: Und son Teil erstmal ein Jahr auf dem Grundstück rumliegen zu haben.... nimmt ja einen Haufen Platz weg. Ins Wohnzimmer als Weihnachtsbaum paßt auch nicht.

Sobald ich Näheres weiß, was sich tut, melde ich mich wieder. Interessiert ja vielleicht den einen oder anderen.

LG
Susanne


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 Betreff des Beitrags: Absägen!
BeitragVerfasst: Di, 31 Okt, 2006 8:42 
Hallo,
warum bloß so kompliziert?

Ich würde den Baum absägen, bevor etwas passiert. Mit der drohenden Gefahr kann man immer argumentieren, notfalls würde ich dies mit einem Foto dokumentieren.

Nach Gudrun hatten wir im letzten Jahr ein ähnliches Problem gehabt. Ein Baum drohte auf unsere Scheune zu stürzen, von einem Grundstück wo der Besitzer wegen einer Erbstreitigkeit nicht eindeutig zu ermitteln war.
Wir haben den Baum umgesägt und zu Brennholz verarbeitet. Wir konnten schließlich nicht warten, bis die Erbschaft geklärt war!
Im Endeffekt hat kein Hahn nach dem Baum gekräht.
Man sollte dies natürlich von Fall zu Fall abwägen.

Gruß, Aborre


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 Betreff des Beitrags: Re: Absägen!
BeitragVerfasst: Di, 31 Okt, 2006 9:06 
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Aborre70 hat geschrieben:
Hallo,
warum bloß so kompliziert?

Ich würde den Baum absägen, bevor etwas passiert. Mit der drohenden Gefahr kann man immer argumentieren, notfalls würde ich dies mit einem Foto dokumentieren.

Nach Gudrun hatten wir im letzten Jahr ein ähnliches Problem gehabt. Ein Baum drohte auf unsere Scheune zu stürzen, von einem Grundstück wo der Besitzer wegen einer Erbstreitigkeit nicht eindeutig zu ermitteln war.
Wir haben den Baum umgesägt und zu Brennholz verarbeitet. Wir konnten schließlich nicht warten, bis die Erbschaft geklärt war!
Im Endeffekt hat kein Hahn nach dem Baum gekräht.
Man sollte dies natürlich von Fall zu Fall abwägen.

Gruß, Aborre


Hej,

in so einer Sache lief hier im LK Celle monatelang ein Rechtsstreit. Eine Pappel, die zudem genau auf der Grenze stand neigte sich im Laufe der Jahre auf eines der Grundstücke. Der Eigentümer, zu dem sich der Baum neigte füchtete um sein Dach, da bei einem Sturm auch schon mal einige Dachpfannen zerstört wurden.
Er versuchte mit den Nachbarn (Erbengemeinschaft) zu besprechen, dass der Baum wegkäme.
Die haben nicht mal auf seine Briefe geantwortet und so hat er das Teil abgesägt und das Holz verheizt. (auch mit Fotos dokumentiert und sogar den Kreisforstamtmann dazu geholt)
Kurioserweise hat das die Erbengemeinschaft 2 Jahre gar nicht bemerkt..

Folge:

Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Verstoß gegen die Baumschutzsatzung.

Die Gemeinde wollte vermitteln, jedoch gab es keine Einigung.

Fazit: 1500,-€ Geldstrafe, Rückerstattung der Hälfte des Holzpreises und Übernahme aller Streitkosten.
Alle haben den Kopf geschüttelt- aber so isses halt, wenn man "nette" Nachbarn hat. Die Anzeige wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung wurde fallen gelassen, da Forstamtmann zugestimmt hatte.

Es kann der Ruhigste nicht in Frieden leben- wenn´s dem Nachbarn nicht gefällt

Viele Grüße

Emaster :hey:

_________________
Waidmannsheil

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