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BeitragVerfasst: Do, 11 Jan, 2024 16:42 
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Hej alle zusammen,

ich bin etwas verwirrt und langjährige (Ferien-)Hausbesitzer hier könnten mir bitte mal auf die Sprünge helfen.

Wir haben im Sommer 2023 unser Haus gekauft. Mit dem Kauf haben wir auch eine "Rechnung" des Maklers für die anteilige Grundsteuer bekommen und letztlich an den Verkäufer gezahlt.
Jetzt lese ich hier immer vom Vorschlag zum Täxeringsvärde, der vom Skatteverket im Novermber verschickt wird. Ich meine verstanden zu haben, dass wir den nicht bekommen haben, da wir am 01.01.2023 noch nicht die eingetragenen Besitzer waren.
Aber wie siehts jetzt mit der Steuererklärung an sich aus? Von Mitte März bis Mitte April verschickt doch das Skatteverket die Formulare zur Grundsteuererklärung (ich hoffe auch per Post nach Deutschland?) und bis Anfang Mai muss man das ausgefüllt zurückgeschickt haben. Gilt das jetzt für uns auch schon oder werden wir das erst im Frühjahr 2025 bekommen, da wir am 01.01.2024 die Besitzer waren?

Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen Licht in mein Dunkel zu bringen .... großer Dank vorab!

viele Grüße
Stefan


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BeitragVerfasst: Do, 11 Jan, 2024 17:42 
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Hej Stefan,
die Grundsteuer bezahlt immer derjeninge, der am 1. Januar des Vorjahres Eigentuemer war/ist.

Du hast das Haus im Sommer gekauft, also zahlt der Vorgänger die Grundsteuer. Du hast nur fuer die Zeit in 2023 fuer die Zeit an den Eigentuemer bezahlt, ab wann Du Eigentuemer warst.

Meiner Meinung nach musst Du am 2. Mai 2024 keine Grundsteuern zahlen, das muss der alte Eigentuemer machen.

Der Vorschlag fuer den Taxeringsvärde wird nicht jährlich versandt. Bei mir kommt alle 5 Jahre ein Fragbogen. De fuellst Du ordentlich aus, Deine Punkte werden berechnet, Dein taxeringsvärde wird berechnet und bekant gegeben.
Dieser Wert steht dann immer auf der vorgefertigten Steuererklärung.
Wenn Du nichts Weiteres als die Grundsteuer anzugeben hast: Unterschreiben, zurueckschicken, bezahlen, fertig

Hälsningar
Peter


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BeitragVerfasst: Do, 11 Jan, 2024 17:57 
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kuntanen hat geschrieben:
Meiner Meinung nach musst Du am 2. Mai 2024 keine Grundsteuern zahlen, das muss der alte Eigentuemer machen.


Hej Peter,

Danke für Deine schnelle Antwort! :smile:

Das bedeutet also, dass die Grundsteuer in Schweden rückwirkend gezahlt wird? Also bin ich dann 2025 dran die Steuer für 2024 zu zahlen? Ich dachte immer das wäre eine Steuer die im Voraus entrichtet wird, auch in Deutschland...hab ich mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht.

Danke!

viele Grüße
Stefan


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BeitragVerfasst: Fr, 12 Jan, 2024 9:46 
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Beiträge: 906
Hej Stefan,

genau, wie Peter schon geschrieben hat bezahlst Du immer im Folgejahr. Du bekommst 2025 Deinen Steuerbogen zum Unterschreiben für 2024 und schickst ihn zurück. Wichtig, nachdem Du ihn zurück geschickt hast (rechtzeitig, wichtig, gerade wenn Du ihn aus Deutschland zurück schicken solltest), bezahlst Du bitte vor Mai, denn den Bescheid selbst bekommst Du immer erst später. Wenn Du ihn nicht rechtzeitig vor Mai zurück geschickt und bezahlt hast kann es teuer werden. Da ich noch eine Frage hatte habe ich meinen Bescheid im letzten Jahr sogar persönlich abgegeben - ein Kontor findest Du in fast jeder Kommune.


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BeitragVerfasst: Fr, 12 Jan, 2024 11:07 
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vielen Dank, dass Ihr Licht in mein Dunkel gebracht habt ... dann weiß ich jetzt wenigstens, dass ich im März/April nicht vergebens auf Post vom Skatteverket warten muss.

Top! Vielen Dank für Eure Hilfe!


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BeitragVerfasst: Fr, 12 Jan, 2024 13:26 
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Beiträge: 166
Hej,
beim skatteverket hast du ein Konto auf das die Grundsteuer eingezahlt wird ,wir zahlen meistens im Januar unsere Grundsteuer ,meistens etwas mehr wegen der jährlichen Erhöhung., auf den Betrag gibt es sogar Zinsen ,wenn man den Richtigen Zeitpunkt verpasst bekommt man eine Paminsel ,Mahnung .
Mvh Werner


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BeitragVerfasst: So, 21 Jan, 2024 10:01 
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der erste Beitrag
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Beiträge: 1
Hej Stefan,

es ist verständlich, dass die Regelungen bezüglich der Grundsteuer in Schweden zunächst verwirrend erscheinen können. In Bezug auf die Grundsteuererklärung gilt, dass sie normalerweise im Frühjahr verschickt wird. Wenn Sie Ihr Haus im Sommer 2023 gekauft haben und am 01.01.2023 noch nicht als eingetragene Besitzer verzeichnet waren, ist es wahrscheinlich, dass Sie für das Steuerjahr 2023 nicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet sind.

Es könnte sein, dass Sie die entsprechenden Unterlagen erst im Frühjahr 2025 erhalten, da Sie am 01.01.2024 die registrierten Besitzer waren. Es ist ratsam, sich direkt mit dem Skatteverket in Verbindung zu setzen oder auf deren Website nach aktuellen Informationen zu suchen, um sicherzustellen, dass Sie die genauen Fristen und Anforderungen für Ihre Situation verstehen.

Es wäre auch hilfreich, alle relevanten Unterlagen, einschließlich der Rechnung des Maklers und anderer Kaufdokumente, aufzubewahren, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass Sie die Grundsteuer für den entsprechenden Zeitraum bereits beglichen haben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dabei, Licht in Ihre Situation zu bringen. Bei weiteren Unsicherheiten empfehle ich, sich direkt an die Steuerbehörden zu wenden.

Viele Grüße und viel Erfolg!

_________________
Ich bin seit diesem Jahr als Freiberuflicher Data Analyst und Freiberuflicher Research Analyst tätig. Nur als Info.


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