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BeitragVerfasst: Mo, 26 Okt, 2009 22:22 
Guten Abend!

Ich suche eine Mitfahrgelegenheit von :dflagge: nach :sflagge: für Kanarienvögel! Die Vögel sind in einer speziellen Transportbox mit den Maßen 30x20x15cm nimmt also nicht viel Platz weg.Ich komme aus dem Münsterland und bin mobil, so dass ich die Vögel auch ein paar Kilometer weiter bringen kann!

Der Empfänger ist auch mobil er passt sich Eurem Weg an und ihr macht für unterwegs einen Treffpunkt aus.

Wenn jemand mir gegen Bezahlung diesen Gefallen tun könnte wäre ich sehr dankbar :YYBP:

MFG Tarik


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BeitragVerfasst: Mo, 26 Okt, 2009 22:34 
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Hej hej!

Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst,- aber ist das erlaubt?
Das Schwedischen Landwirtschaftamt hat geschrieben:
Du darfst 3 Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche nach Schweden einführen. Diese müssen jedoch in Gefangenschaft gezüchtet sowie 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum sein. Eine Einfuhrgenehmigung ist nötig bei der Einfuhr von mehr als 3 Vögeln oder anderen Papageienvögeln.


:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mo, 26 Okt, 2009 22:59 
In derBox sind 2 Pärchen.
Der Empfänger hat mich imJuli bereits bei seiner Rückfahrt vom Urlaub besucht und 2 ältere Pärchen gekauft,und die anderen 2 Pärchen konnte ich ihn leider zu dieser zeit nicht abgeben,da die kleinen erst3 Monate alt waren,und die Abgabe der Jungtiere ist erst wenn die Mauser mit 6 Monate abgeschlossen ist.
Ich weiss nichts von einer Einfuhrgenehmigung,wo kann man sie bekommen?Hast du eine Idee?
Der Empfänger hat die 2 älteren Pärchen im Juli mit ins Auto genommen,sie haben keine Bescheinigung gehabt,haben Sie die Vögel illegal transportiert?
Gruss


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BeitragVerfasst: Mo, 26 Okt, 2009 23:02 
Värmi hat geschrieben:
Värmi

Bist du Deutsch oder schwedisch?


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BeitragVerfasst: Mo, 26 Okt, 2009 23:13 
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Beiträge: 17598
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Zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung beziehungsweise des Überwachungsdokumentes ist nur der Einführer/Inhaber berechtigt.

aus: http://www.bafa-online.de/bafa/de/einfu ... _e3c_1.pdf

In dem Falle also der Empfänger. Da ist wohl das schwedische jordbruksverket.se zuständig.

_________________
Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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BeitragVerfasst: Di, 27 Okt, 2009 8:27 
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Mosaik hat geschrieben:
Värmi hat geschrieben:
Värmi

Bist du Deutsch oder schwedisch?

Das weiß ich selber manchmal nicht :YYAK:
Moment, ich schaue mal in meinen Papieren nach. :lesen2: Da steht: "Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher"



Mosaik hat geschrieben:
Der Empfänger hat die 2 älteren Pärchen im Juli mit ins Auto genommen,sie haben keine Bescheinigung gehabt,haben Sie die Vögel illegal transportiert?

Ich denke mal: Ja!
Zitat:
Du darfst 3 Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche nach Schweden einführen. Diese müssen jedoch in Gefangenschaft gezüchtet sowie 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum sein.

Hab´ aber gerade -> hier gelesen, dass mittlerweile 5 Vögel erlaubt sind. Bleibt also der sechsmonatige Eigentum.

Mosaik hat geschrieben:
Ich weiss nichts von einer Einfuhrgenehmigung,wo kann man sie bekommen?Hast du eine Idee?

Nein, leider nicht.
Aber Lis schrebt ja, dass der Empfänger fü die Genehmigung zuständig ist. Wende dich doch nochmals an deinen Kunden.

Tut mir Leid, dass du bei deiner ersten Anfrage hier im Forum eine negative Antwort erhältst.
Aber was nutzt es dir und deinem Kunden, wenn irgend ein gutmütiger und gutgläubiger User die Vögel von D nach S transportiert und dann an der Grenze Schwierigkeiten bekommt.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Di, 27 Okt, 2009 8:54 
Lis hat geschrieben:
In dem Falle also der Empfänger. Da ist wohl das schwedische jordbruksverket.se zuständig.

Also der Empfenger soll mir diese Bescheinigung fertigen und von Schweden schicken? das würde gehen.
Hängt es damit zusammen,dass Schweden nicht zu EU gehört,deshalb braucht man so eine Einfühbescheinigung? ich habe vögel von verschiedenen EU Länder transportiert,und habe mir nichts beigedacht,das einzige was ich gehabt habe,eine Bescheinigung vom Arzt dass die Vögel gesund sind,mehr nicht.


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BeitragVerfasst: Di, 27 Okt, 2009 9:12 
Värmi hat geschrieben:
Tut mir Leid, dass du bei deiner ersten Anfrage hier im Forum eine negative Antwort erhältst.
Aber was nutzt es dir und deinem Kunden, wenn irgend ein gutmütiger und gutgläubiger User die Vögel von D nach S transportiert und dann an der Grenze Schwierigkeiten bekommt.

:YY: Värmi

Nein,ich sehe das schon positiv,ich danke euch dafür.
Ich möchte den Transporter keine probleme machen.Jetzt weiss ich das und werde Kontakt aufnehmen mit dem Empfänger.


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BeitragVerfasst: Di, 27 Okt, 2009 9:21 
Värmi hat geschrieben:

Bleibt also der sechsmonatige Eigentum.


:YY: Värmi

Bei den Kanarien muss man nicht eine Zuchgenehmigung haben,daher können die Vögel keine Ringe tragen,bei allen anderen Vogelarten Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche ...muss man schon eine haben,und somit müssen die Vögel Ringe tragen,wodurch man den Züchter identifizieren kann.
Auf deutsch gesagt,die 6 Monat Eigentum kann man schlecht beweisen.man kann es auch nicht verneinen.


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BeitragVerfasst: Di, 27 Okt, 2009 9:48 
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Mosaik hat geschrieben:
Hängt es damit zusammen,dass Schweden nicht zu EU gehört,deshalb braucht man so eine Einfühbescheinigung?

Oh oh! -> Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bis zum 30. Juni 2010 ist die Einfuhr von lebenden Tieren nicht durch EU-Recht geregelt. Zu mindest bis dahin gelten für Schweden die Regelungen, die ich oben bereits genannt habe. Wie es bei anderen EU-Staaten aussieht weiß ich leider nicht.

Die schwedischen Bestimmungen kannst du hier nachlesen (auf Englisch)
http://www.jordbruksverket.se/swedishbo ... 03127.html

:YY: Värmi


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