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 Betreff des Beitrags: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 11:17 
Hallo!
Um die Nebenkosten möglichst gering zu halten, haben wir beschlossen, unser Haus für ca. 4 Wochen im
Jahr zu vermieten. Hat von Euch jemand einen Tipp, wo man sich Vordrucke zur Vermietung im
Internet runterladen kann - oder ist es besser, selber etwas "zu basteln"?
Danke für Eure Hilfe!!!
Maria


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 12:11 
Du meinst einen Mietvertrag?
Ist das überhaupt notwendig?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 14:16 
oder meinst du anregungen zum erstellen einer homepage für euer haus?


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 14:20 
Auf jeden Fall einen Vertrag machen!

Ich sag immer: Verträge macht man für den Fall, in dem man nicht mehr vernünftig miteinander reden kann. Dann ist es gut, wenn man etwas hat, daß die Streitpunkte hoffentlich eindeutig regelt. Gibts keine Probleme, braucht man den Vertrag ja eh nicht....

Allerdings muß der Vertrag auch wasserdicht sein, sonst meint man nur, etwas geregelt zu haben.... :D

Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, wenn das Haus in S "wohnt", dann gilt evtl. auch schwedisches Recht. Und daher brauchst Du einen Vertrag, der dies beinhaltet. Und ob da irgendwas aus dem Internet das richtige ist, weiß ich nicht.

Gruß
Tom


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 14:57 
Hallo!
Danke schon mal für Eure Hilfe! Ja, meinte einen Mietvertrag oder so etwas in der Art. Nichts zum
Erstellen einer Homepage.
Einen schönen Sonntag noch wünscht
Maria


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 20:27 
Hallo Maria,

ich schicke Dir einen Mietvertrag über PN zu.

Ich hoffe es klappt.

Sonst melde Dich noch mal.


Liebe Grüße Bine


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: So, 13 Mai, 2012 20:52 
tomtom112 hat geschrieben:
Auf jeden Fall einen Vertrag machen!

Ich mache bei all meinen Ferienhäusern nie schriftlcihe Verträge, sehe auch nicht so recht welche Vorteile ich/die Mieter dadurch hätten: Wenn sich irgendwelche asozialen bei mir einmieten sollten die das Haus verwüsten, haben diese Kandidaten meist eh keine Kohle oder sind aus anderen Gründen nicht belangbar.

Ich bin auch der Meinung dass:
-natürlich schwedisches Mietrecht gilt (!)
-es eine vom Gesetzgeber geregelte Mindestvertragspflciht gibt die immer gilt, sobald ich ein Objekt vermiete.
-wenn ich einen deutschen Mietvertrag nach deutschem Mietrecht in Schweden abschliesse dieser in grossen Teilen eh ungültig ist.

Korrigiert mich bitte (gerne mit Quellen) wenn ich falsch liege.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: Mo, 14 Mai, 2012 0:43 
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Beiträge: 6450
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findus hat geschrieben:
Ich bin auch der Meinung dass:
-natürlich schwedisches Mietrecht gilt (!)

Mietrecht gilt (in Dtl.) bei einer Vermietung durch eine Privatperson.
Bei einem Reiseunternehmen ODER gewerblicher Vermietung (das ist ggf. zu klären, ab wann man/das als solche(s) gilt) gilt Reisevertragsrecht.

findus hat geschrieben:
-es eine vom Gesetzgeber geregelte Mindestvertragspflciht gibt die immer gilt, sobald ich ein Objekt vermiete.

Ja, s.o. z.B. das Mietrecht, welches mit Vertragsstandort Dtl. dann ab ~530 BGB oder so zu finden wäre

findus hat geschrieben:
-wenn ich einen deutschen Mietvertrag nach deutschem Mietrecht in Schweden abschliesse dieser in grossen Teilen eh ungültig ist.


Da bin ich mir nicht so sicher. Es hängt denke ich vom Gerichtsstand ab, sprich bei einer Privatperson von deren dauerhaftem Aufenthaltsort.
Wenn also Lieschen Müller aus Müllerdorf ihre Stuga in Värmland vermietet, sollte mMn das deutsche Mietrecht greifen.
Bei gewerblichen gilt eh immer der angegebene Gerichtsstand.



Ansonsten greift auch das, was tomtom112 geschrieben hat:
Nur weil man einen tollen Vertrag hat, heisst es noch lange nicht, dass alle Klauseln auch greifen.
Wir hatten schon Verträge von deutschen Vermietern bei denen etliche Klauseln einer Prüfung nicht Stand gehalten hätten.
Und da gönnerhaft auf eine salvatorische Klausel verzichtet wurde war das ggf. auch nicht so prickelnd für den Vermieter...


Letztlich kann ein Vetrag oder ggf. ein Regelwerk (Nutzungsvertrag) sicher vor einigen Missverständnissen oder Unglücken schützen, wenn man aber die puren Chaoskandidaten in der Stuga sitzen hat, hilft das meist auch wenig.

...schon spannend, dass das komischerweise bei den schwedischen Vermietern auch ohne große Vertragswerke irgendwie funktioniert :grübel:


€dit:
@findus
Link gefunden: http://www.anwaltonline.org/tips/ferienhaus/index.html

_________________
Carpe noctem!

I elva renna, i havet venda


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: Mo, 14 Mai, 2012 7:44 
Richtig, wenn man den totalen Chaoten einziehen läßt, nützt wohl auch der Vertrag wenig. Normalerweise würde ich sagen, man soll ein bisschen den Menschenverstand und das Bauchgefühl entscheiden lassen, an wen man vermietet. Dann schließt man schon mal ne Menge Ärger aus.

Ich kenne zig Leute die bislang ohne Sorge vermieten (hier in D), kenne aber leider auch einige, die Tausende von Euros durch die Vermietung verloren statt verdient haben.

Beim Ferienhaus stell ich mir die Vermietung noch schwieriger vor, wenn man über das Internet anbieten will. Dann kann man die Leute ja oft nichtmal sehen. Vielleicht sollte man den Kreis selbst einschränken und evtl. lieber im eigenen Umkreis inserieren statt worldwide anzubieten.

@ Herr Jeh: Genau das meint ich mit der Anwendung evtl. sogar deutschen Rechts. Sind halt so juristische Feinheiten.....


Gruß
Tom


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 Betreff des Beitrags: Re: Vermietung des Ferienhauses
BeitragVerfasst: Mo, 14 Mai, 2012 10:02 
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Hej Maria!

Warum lässt du dein Objekt nicht von einem Profi vermarkten. Z.B. -> http://www.atraveo.de/index.php?art=ver ... tname=DGSF
Dein Haus wird auf über 1.000 Webseiten beworben und du hast nix mit den Zahlvorgängen, Buchungsbestätigungen oder Verträgen zu tun.

Das kostet dich zunächst einmal nix. Nur im Falle einer Vermietung wird dir eine Provision in Höhe von 15% vom Mietpreis abgezogen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern behältst du bei Atraveo die volle Kontrolle über die Belegung deines Haus. Du entscheidest, wann vermietet wird und ob ein interessierter Mieter bei dir wohnen darf oder nicht.

:YY: Värmi


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